Das Bildungspaket

Auch wenn die Familienbildunglots/innen nicht mehr tätig sind, gibt es weiterhin alle Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket.

Was ist das Bildungspaket?

Das Bildungpaket bietet für Kinder und Jugendliche die Möglichkeit

10,- Euro pro Monat für Kultur-, Sport - und Freizeitangebote

zu bekommen.

Die 10,- Euro (120,- Euro pro Jahr!) können in Form eines Gutscheins bei der jeweiligen Kultureinrichtung oder dem Verein eingelöst werden. 

Und das ist noch nicht alles!

Zum Bildungs- und Teilhabepaket gehören auch:

Bildung (bis zum 25. Lebensjahr)

  • Mittagessen für Kinder, die eine Kita, Schule oder einen Hort besuchen, wenn die Einrichtung regelmäßig warme Mahlzeiten anbietet (Eigenanteil der Eltern 1,- Euro pro Mahlzeit)
  • Lernförderung für Schülerinnen und Schüler, deren Versetzung gefährdet ist oder die sonst die Lernziele nicht erreichen
  • Teilnahme an Tagesausflügen, die von der Schule oder Kita organisiert werden
  • Teilnahme an mehrtägigen Ausflügen von Schulen und Kitas
  • Leistungen für den persönlichen Schulbedarf wie Hefte, Stifte, Wasserfarben oder für den Schulranzen
  • Schülerbeförderung für Schüler (Voraussetzung ist, dass die Kosten tatsächlich erforderlich sind und nicht bereits von anderer Seite übernommen werden.)

Teilhabe (bis zum 18. Lebensjahr)

  • Teilhabe an Kultur, Sport und Freizeit für alle Kinder und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
  • Das heißt zum Beispiel Mitgliedsbeiträge für den Fußballverein oder Teilnahmegebühren für den Musikunterricht.

Weitersagen hilft!

Es betrifft Sie nicht gar nicht? Vielleicht kennen Sie aber jemanden, der noch nichts davon weiß: ihre Freundin, ihre Schwägerin, Ihr Vereinskollege oder, oder, oder ...

Für wen gilt das?

Das Bildungspaket unterstützt alle Familien, die Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) oder SGB XII (Sozialhilfe, Grundsicherung, Asylbewerber) beziehen, aber auch Empfänger von Wohngeld oder Kinderzuschlag.

Das Bildungspaket gilt also für Kinder und Jugendliche aus Familien, die:

  • Arbeitslosengeld II
  • Sozialgeld
  • Sozialhilfe
  • Kinderzuschlag
  • Wohngeld
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

beziehen.

Wo kann man den Gutschein einlösen?

Kulturangebote:

Hier auf der Webseite bekommen Sie einen Überblick, welche Kulturellen Angebote es in der Grafschaft gibt. Hier bekommen Sie einen Überblick über die Angebote.

TIPP:

Das Bildungs- und Teilhabepaket kann mit anderen Vergünstigungen kombiniert werden. Dann muss bei teuren Angeboten nur ein geringer Eigenanteil gezahlt werden.

Sportangebote:

http://www.ksbbentheim.de/

KreisSportBund Grafschaft Bentheim e.V.

Ansprechpartner: Frank Spickmann
Telefon: 05921/ 853 73-0

Hilfe bei der Antragstellung

Hier den Antrag direkt runterladen!

Hier gibt es konkrete Unterstützung bei der Antragstellung:

  • Arbeitslosengeld II, Wohngeld und KiZ-Empfänger in Nordhorn: Stadtring 9-15, 48527 Nordhorn.
  • Arbeitslosengeld II, Wohngeld und KiZ-Empfänger in den Gemeinden: im Sozialamt Ihrer Gemeinde vor Ort.
  • Empfänger von Leistungen nach dem SGB XII: in den Sozialämtern der Stadt Nordhorn und der jeweiligen Gemeinde.
  • Allgemeine Informationen und Fragen zum Bildungs- und Teilhabepaket können auch unter den Telefon-Nummern 05921 966242 oder 966260 erfragt werden.
  • Homepage des Landkreises Grafschaft Bentheim hier.
  • Familienservicebüros finden Sie hier.

Weitere Informationen